Saunafloß AGB ( ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Stand 1.10.2020

§ 1

Vertragsschluss / Rücktritt

Vertragserklärungen durch Saunafloss erfolgen grundsätzlich in Textform. Bei
Buchung über Fernkommunikationsmittel kommt der Vertragsschluss frühestens
durch eine entsprechende Erklärung durch Saunafloss zustande.
Der Charterer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Saunafloß behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein sicherer
Betrieb des Saunafloßes nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei unsichtigem
Wetter, Wind mit Böen ab 6 Bft., u.ä.. Online gekaufte Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr.

§ 2

Fälligkeit der Zahlung und Stornogebühren

Die vereinbarte Chartergebühr ist bei Buchung zu zahlen, die Kaution und
sonstige zu leistende Zahlungen sind vor Ort bis zu Beginn der Charter vollständig
zu leisten. Die Kaution beträgt 200 Euro.
Die Chartergebühr überweisen Sie bitte bei Buchung und nach Erhalt der AGB an folgende Bankverbindung:

Empfänger: Saunafloß Dirk Engelhardt
IBAN: DE13100100100780301104
BIC: PBNKDEFF

Verwendungszweck:

Vorname, Name, Angebot und Datum des Chartertages

Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage/Umbuchung
entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro. Kann das
Saunafloß im stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden,
sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten, anteilig vom Verleihpreis
zu übernehmen:

Bei Rücktritten 2 bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises
Bei Rücktritten 6 bis 14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises
Bei Rücktritten innerhalb von 5 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.

Bei Rücktritten innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Buchungszeitraumes: 100% des Gesamtpreises.

Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung des Saunafloßes zum
gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings
muss diese spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin
erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und
Wind bis zu 6 Windstärken (Bft) sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt
nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit
uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte
teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.

§ 3

Schiffsführer, Stellvertreter

Der Charterer benennt Saunafloß den verantwortlichen Schiffsführer sowie den
Stellvertreter. Für beide gilt während der gesamten Charter striktes Alkoholverbot
sowie das Verbot sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel.
Sofern Mitarbeiter von Saunafloß als Rudergänger eingesetzt werden, obliegt die
Schiffsführung dennoch dem Schiffsführer.

§ 4

Passagiere

Es dürfen sich aus rechtlichen Gründen zu jeder Zeit nur die im Chartervertrag
und in der Passagierliste aufgeführten Personen sowie Mitarbeiter von Saunafloß
an Bord befinden. Insbesondere dürfen nicht angegebene Personen nicht während
der Fahrt oder vor Anker von Land oder von Wasser an Bord genommen werden,
auch nicht vorübergehend. Saunafloß behält sich vor, die Nutzung durch unbefugte
Passagiere mit der vollen Chartergebühr in Rechnung zu stellen.

§ 5

Aus- und Rückgabe des Floßes

Die Vermietung unserer Flöße erfolgt auf der Grundlage der Sportbootvermietungsverordnung
Binnen. Die Vermietung erfolgt nicht an Personen, die die notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten zu Bedienung offensichtlich nicht besitzen.
Sie erfolgt unter Angabe der Personalien und gültigen Dokumenten (Personalausweis,
ggf. Bootsführerschein). Dazu wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
Das Floß ist spätestens 10 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg
zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des
Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so
haftet er gegenüber dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinnahmen.
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies
Saunafloß nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter hat das Saunafloß
sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen
Regeln zu beachten sowie das Saunafloß ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter
verpflichtet sich, das Saunafloß in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters
und seiner Begleitung wird keine Haftung übernommen.

§ 6

Haftung Saunafloß

Saunafloß haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Personenschäden und vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden. Die Haftung für schuldlos
oder einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden sowie für den Verlust persönlicher
Gegenstände wird ausgeschlossen.

§ 7

Haftung Passagiere / Kaution

Unsere Passagiere haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
Zum Ersatz von Bagatellschäden und Erfüllung sonstiger berechtigter Ansprüche
darf Saunafloß die nach Maßgabe des Chartervertrags hinterlegte Kaution verwenden
und einen angemessenen Betrag bis zur Abrechnung einbehalten. Die
Abrechnung hat binnen 7 Tagen zu erfolgen. Besteht kein Anlass für Einbehalte,
wird die Kaution sofort nach Beendigung der Charter in voller Höhe zurückgezahlt.
Im Falle eines Unfalls sind nach Maßgabe der dem Chartervertrag beigefügten
Verhaltensregeln umgehend die Wasserschutzpolizei und Saunafloß in Kenntnis zu setzen.

Hinweis: Saunafloß unterhält eine Vollkaskoversicherung, die aber nur über die
Selbstbeteiligung hinausgehende Schäden und nicht alle Risiken deckt. Z.B. sind
innerbetrieblichen Schäden ausgeschlossen, etwa weil der Motor fahrlässig
überhitzt wurde. Zudem kann der Kaskoversicherer bei fahrlässig verursachten
Schäden, für die er leistet, den Schädiger in Regress nehmen. Für grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursachte Schäden kann die Versicherung nicht bzw. nur
teilweise in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus haftet der Mieter bei
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden neben den direkten Bootsschäden
auch für Sachschadennebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der
Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls
auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 8

Verhalten an Bord

Die dem Chartervertrag beigefügten Unterlagen und die bei der Einweisung
durch Saunafloß mitgeteilten Verhaltensregeln sind im allseitigen Interesse jederzeit,
unter allen Umständen und unbedingt zu beachten.
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei
Saunafloßnutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich,
dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen
oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und das Saunafloß nicht in
alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt wird. Insbesondere Kinder
unter 10 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
Eltern/ andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen
und sind für die Sicherheit Ihrer/ der zu beaufsichtigenden Kinder/ Personen
(Tragen von Schwimmwesten/ Verhalten auf dem Floß usw.) verantwortlich. Der
Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er das gemietete Saunafloß nicht bei Dunkelheit,
Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden
Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und
sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter
in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in
vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder
einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch
verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden am
Saunafloß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits
vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der
Mieter für diesen Leistungsausfall.
Grundsätzlich gilt: das Saunafloß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte
es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein
Rechtsanspruch auf Minderung.

§ 9

Alkohol

Saunafloß bittet keine alkoholischen Getränke mit an Bord zu nehmen. Die Nutzung
eines eigenen Grills auf dem Saunafloß ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen,
Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an Saunafloß wird mit einer
Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.

§ 10

Nachtfahrt

Der Nachtmietzeitraum ist von 20 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages. Das Fahren
von Saunafloß ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet,
danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben. Ankerplätze
sind auf der Saunafloß Wasserkarte markiert. Nach 22.00 Uhr darf die
Musik auf Saunafloß nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“)
abgespielt werden.

§ 11

Textform

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Solche Vereinbarungen sollen
im Interesse beider Seiten in Textform festgehalten werden.

§ 12

Anerkennung der AGB

Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder der Überweisung der Chartergebühr
werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Allgemeinen Charterbedingungen
inklusive der Miethinweise und Verhaltensregeln für Floß und
Sauna anerkannt.

§ 13

Gerichtsstand

Soweit am Vertrag kein Verbraucher beteiligt ist, gilt als Gerichtsstand der Bezirk
des Amtsgerichts Eberswalde als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

Saunafloß Dirk Engelhardt
Ammonstr. 1B

16225 Eberswalde

01575 4890249
mail@dirkengelhardt.info